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Wussten Sie schon?
Da jeder Fahrzeughalter- oder Führer in Deutschland für alle Schäden haften muss, die er Anderen vorsätzlich oder fahrlässig zufügt, besteht die Pflicht eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen.
Es gibt einige Fälle, in denen die Haftpflichtversicherung nicht für den verursachten Schaden eines Versicherten aufkommen muss. In der Regel hat der Versicherte in diesen Fällen das Risiko einen Schaden zu verursachen willkürlich erhöht.
Bei dem Fahren mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis kann der Versicherungsschutz erlöschen. Eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit oder das Nichtbezahlen der Versicherungsprämie sind auch Bedingungen unter denen die Versicherung eine Zahlung verweigern kann. Als Versicherungsnehmer sollte man sich dem bewusst sein, da man in solchen Fällen die Kosten für einen selbst verursachten Schaden auch selber tragen muss.