Mindestalter zum Erwerb
Der Traum vom eigenen Kraftfahrzeug schwebt vielen Jugendlichen im Kopf herum. Der Traum vom eigenen Auto sowieso. Die Fahrschulen vermitteln ab 15 Jahren den ersten Führerschein. Mit 15 Jahren darf man den Mofa-Führerschein machen, damit die Jugendlichen nicht überfordert sind, sind die Maschinen auf 25 Kilometer pro Stunde limitiert.

Ab 16 Jahren kann man dann eine Klasse weitergehen und einen ersten Motorradführerschein machen. Mit jetzt immerhin 45 Kilometern pro Stunde ist man kein Hindernis im Straßenverkehr mehr. Ab 18 Jahren geht dann der Traum endlich in Erfüllung. Es stehen einem alle Türen offen. Mit Ausnahme des Motorradführerscheins A1. Mit dem Führerschein der Klasse A darf man ab 18 Motorräder mit maximal 25 KW bewegen. Mit zweijähriger Erfahrung kann man den Führerschein der Klasse A1 machen und unbegrenzte Maschinen fahren.
Die Fahrschulen ermöglichen 18-jährigen Jugendlichen etwa ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag, den Beginn des Führerscheins. Somit kann man im Idealfall seinen Führerschein am 18. Geburtstag von der Führerscheinstelle abholen. Über die Formalitäten klären aber die Fahrschulen vor Ort auf, denn auch sie müssen sich an gesetzliche Richtlinien halten.
Beim begleitenden Fahren ab 17 gibt es auch gewisse Auflagen, über die die Fahrschule informiert. Die Ausbildung des Fahrschülers ist aber identisch mit dem Unterricht der normal Lernenden. Wichtig ist auch, dass die Fahrschulen gezielt auf die Gefahren des Straßenverkehrs eingehen. Die höchste Unfalldichte liegt nun mal im Bereich von 18 bis 25 Jahren. Aus diesem Grund wird auch die Möglichkeit ein unbeschränktes Motorrad zu fahren, erst ab 25 Jahren gewährt (oder nach zweijähriger Erfahrung mit einer begrenzten Maschine). Diese Regelung soll das Leben des Motorradfahrers schützen.
Ob es Sinn macht, mit 15 Jahren auf ein Mofa umzusatteln, anstatt lieber das Fahrrad zu benutzen, bleibt jedem selbst überlassen. Vorteil ist aber, dass die zweijährige Probezeit ab diesem Zeitpunkt startet. Mit 18 Jahren hätte man dann keine Probezeit mehr.