Behinderte Menschen haben oft das Problem, dass sie berufliche und private Ziele nicht selbst erreichen können. Damit sind sie in ihrer Lebensqualität noch zusätzlich eingeschränkt. Fahrschulen für behinderte Menschen müssen über speziell umgebaute Pkw's sowie dementsprechend ausreichende Erfahrungen verfügen. Die technischen Ausstattungen der Fahrzeuge müssen der Behinderung angepasst sein. So gibt es z. B. Automatikautos, Fahrzeuge mit Handbedienungsgeräten für rechts/links, Sprachsteuerung und Pedalverlängerungen. Über seine Fahrschule stellt der Fahrschüler einen Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Behinderung muss dabei angegeben werden. Die Verkehrsbehörde entscheidet bereits im Vorfeld, welche fachlichen Aussagen erforderlich sind, um eine Fahrlizenz unter Auflagen und Einschränkungen zu erteilen.