Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Fahrschule und Führerschein...

Erst mit einem Führerschein erhalten Sie die amtliche Erlaubnis (Fahrerlaubnis) auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug eigenhändig zu führen und zu bedienen. Diese Fahrerlaubnis wird durch die DEKRA als zuständige Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Bevor Sie diese Fahrerlaubnis erhalten, ist die erfolgreiche Absolvierung einer theoretischen Prüfung als auch einer praktischen Fahrprüfung erforderlich. In der Fahrschule Ihrer Wahl erhalten Sie die entsprechend erforderliche Ausbildung durch amtlich anerkannte Fahrlehrer. Sie haben die Möglichkeiten, Ihre Fahrerlaubnis in verschiedenen Führerscheinklassen für das Führen von Kleinkrafträdern und Krafträdern bis zu einer vorgegebenen Größe, Motorräder, Pkw, oder Lkw zu erlangen. Hierbei sind jedoch gesetzlich festgelegte Altersbeschränkungen zu beachten. Seit dem 01.01.1999 wird in Deutschland der EU-Führerschein ausgestellt. Der Grundgedanke hierfür ist die Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts und die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten.