Das Mindestalter beträgt bei diesen Führerscheinklassen 16 Jahre. Es ist gestattet, Zugmaschinen, die für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind, zu führen; leichte Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h und als Gespann mit maximal 25 km/h, schwere Zugmaschinen bis 60 km/h. Bei der Führerscheinklasse L müssen Sie keine praktische, sondern nur eine theoretische Prüfung absolvieren. Der Führerschein hat in beiden Fällen eine unbefristete Gültigkeit. Beim Führerschein der Klasse T werden die Klassen L, M und S eingeschlossen. Zu beachten ist, dass bei einer Höchstgeschwindigkeit eines Traktors oder einer Zugmaschine über 40 km/h, der Inhaber des Führerscheins mindestens 18 Jahr alt sein muss.