Die Anmeldung zur praktischen Prüfung wird vom Fahrlehrer übernommen. Nachdem mindestens alle Pflichtstunden durchgeführt wurden und die Theorieprüfung bestanden ist, kann zur Prüfung angetreten werden. Die Prüfung kann allerdings frühestens einen Monat vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters durchgeführt werden.
Der Fahrlehrer meldet seinen Fahrschüler erst dann zur Prüfung an, wenn er davon überzeugt ist, dass sein Fahrschüler die Prüfung auch bestehen kann. Der Fahrlehrer erkundigt sich in der Regel bei seinem Fahrschüler natürlich vorher, ob er sich bereit fühlt, zur Prüfung anzutreten. Wenn der Fahrschüler sich noch unsicher fühlen sollte, kann er auch einfach noch ein paar Fahrstunden nehmen. Wer sich sicher fühlt, kann auch einfach schon einen Termin vereinbaren und zur Prüfung antreten.