Für einen Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A muss der Erwerber des Führerscheines 25 Jahre oder älter sein. Die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden. Allerdings wird der Führerschein erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt. Vorausgesetzt wird der Führerschein der leistungsbeschränkten Klasse A. Nach 2 Jahren wird sie automatisch in die unbeschränkte Klasse A überführt. Mit diesem Führerschein der Klasse A - leistungsunbeschränkte Krafträder - kann jedes Kraftrad, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, geführt werden. Die Gültigkeit in dieser Klasse betreffend gibt es keine Befristungen. Die Klassen A1 und M sind bei dieser Führerscheinklasse eingeschlossen.