Für fast alle Kraftfahrer in Deutschland steht das Anschnallen heute nicht mehr zur Diskussion. Anschnallen ist wie das Umdrehen vom Zündschlüssel zur Routine geworden. Durch die Einführung der Sicherheitsgurte in den 70 er Jahren ist die Zahl von Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen stark zurückgegangen.
Bereit seit dem 1. August 1984 besteht in Deutschland die Anschnallpflicht auf den Vordersitzen. Früher wurde ein Verstoß gegen diese Pflicht mit einem Bußgeld von 40 DM geahndet. Heute sind schon 30 € pro Person fällig. Nach § 21a StVO sind jedoch zum Beispiel Taxifahrer, die Personen befördern von der Anschnallpflicht befreit. Bei dem Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, Rückwärtsfahren oder dem Fahren auf Parkplätzen ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes auch keine Pflicht.