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Wussten Sie schon?
Hier entspricht das Mindestalter beim Erwerb der jeweils zugehörigen Klasse des Kfz, wofür der Anhänger vorgesehen ist. Bei den Klassen B, C, C1 und D1 darf die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschritten werden; hierbei sind die Gespanne, die in Klasse B fallen ausgenommen. Bei der Klasse C1E und D1E darf die zulässige Gesamtmasse maximal 12 t betragen und die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges sein. Die Klasse E kann nur in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D oder D1 erteilt werden. Der Erwerber muss den Führerschein über diese Klassen entweder bereits besitzen oder parallel erwerben.