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Wussten Sie schon?
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigen kann mit 16 ½ Jahren bei der Führerscheinbehörde der Antrag zur Fahrerlaubnis gestellt werden. Mit Genehmigung kann der theoretische und praktische Fahrschulunterricht durchgeführt und einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Bei Bestehen der Prüfungen erhalten Sie eine Prüfbescheinigung, die Sie stets mit sich führen müssen. Mit Erreichen des 17. Lebensjahres kann nun ein Kfz im gesamten Bundesgebiet geführt werden. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie bei all Ihren Fahrten durch eine Person begleitet werden, die auch in der Bescheinigung benannt ist. Diese muss mindestens 30 Jahre alt und wenigstens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheines der Klasse B sein. Mit Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt eine zweijährige Probezeit.