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Wussten Sie schon?
Sie sind noch keine 18 Jahre alt, haben in einer Fahrschule Ihre Fahrschulprüfung absolviert und die Prüfbescheinigung erhalten. Nun wollen Sie ein Fahrzeug führen, ohne auf eine Begleitperson angewiesen zu sein. Nur in begründeten Härtefällen entscheiden die Erlaubnisbehörden, Ihnen eine Sondergenehmigung zu erteilen. Ein Auszubildender bspw., der seine Ausbildungsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, muss mit dem Antrag auf Sondergenehmigung eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle vorlegen, dass keine Möglichkeit der Internatsunterbringung besteht. Kopien des Ausbildungsvertrages und der Fahrpläne über öffentliche Verkehrsmittel sind mit einzureichen. Sie müssen schriftlich begründen, wie Sie die Fahrstrecke bisher zurückgelegt haben und warum dies jetzt nicht mehr möglich ist. Eine Begutachtung gemäß einer MPU entscheidet letztendlich, ob Sie über die notwendige Reife verfügen, eigenständig ohne Begleitperson im öffentlichen Straßenverkehr ein Kfz zu führen.