Wussten Sie schon?
Mit Bestehen der theoretischen Prüfung kann die praktische Prüfung frühestens einen Monat bevor das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse erreicht wird, abgelegt werden. Der Teilnehmer muss in dieser Prüfung zeigen, dass er ein Kfz seiner Klasse im Straßenverkehr sicher und umweltbewusst führen kann. Der praktische Fahrunterricht umfasst Nachtfahrten, Fahrten im Ortsgebiet bei starkem Verkehr (städtischer Verkehr) und Fahrten im Schnellverkehr (Autobahnen). Die Führerscheinbewerber werden von ihren Fahrlehrern auf die speziellen Prüfungsbedingungen in ihrer Fahrerlaubnisklasse vorbereitet. Bei Nichtbestehen der Prüfung erhält man vom Fahrprüfer ein Prüfprotokoll, auf dem die Fehler markiert und erklärt sind. Wenn die Prüfung bestanden wurde, erhält man einen vorläufigen Führerschein. Nach entsprechender Bearbeitungszeit kann man sich den Originalführerschein in der Führerscheinstelle abholen.