Wussten Sie schon?
Für diese beiden Führerscheinklassen muss man 16 Jahre alt sein. In der Klasse M werden Sie berechtigt, Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und Lastendreiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem maximalen Hubraum von 50 cm3 zu fahren. Die Klasse S gestattet Ihnen das Fahren von Trikes (dreirädrige Krafträder) sowie Quads und Miniautos (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge), deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h und einen Hubraum von 50 cm3 begrenzt ist. Die Führerscheinklassen M und S gelten unbefristet und schließen keine anderen Klassen ein. Der Führerschein einer anderen Klasse wird nicht vorausgesetzt.