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Wussten Sie schon?
Viele Autofahrer wissen nicht, wann Sie Ihre Nebelscheinwerfer einschalten dürfen. Durch diese Unwissenheit neigen einige dazu ihre Nebelscheinwerfer entweder nie oder immer mit dem Licht einzuschalten.
Die Regelung ist ganz einfach und wird auch in der Fahrschule gelehrt.
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Nebelscheinwerfer nur eingeschaltet werden, wenn eine erhebliche Sichtbehinderung vorliegt. Dazu zählen Behinderungen durch Nebel, Regen und Schneefall. In diesen Fällen dürfen die Zusatzscheinwerfer auch tagsüber eingeschaltet werden. Wer bei guter Sicht mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fährt, blendet den Gegenverkehr und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 10 €.
Die Nebelschlussleuchte hingegen darf nur bei Nebel und einer Sicht von unter 50 m eingeschaltet werden. Aber wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, darf nur maximal 50 km/h gefahren werden.