Wussten Sie schon?
Um flexibel zu sein und eine Arbeitsstelle annehmen zu können, die nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist oder wenn bei Schichtarbeit die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit den Arbeitszeiten konform gehen, benötigen Sie eine eigene Mobilität. Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und hierfür einen Führerschein benötigen können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten. Die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden und es ist eine Kann- bzw. Ermessensleistung, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben. Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter nach, ob der Führerschein in Ihrem Fall gefördert wird. So ist es auch Personen möglich, die nicht über die finanziellen Mittel zum Besuch einer Fahrschule verfügen, den Führerschein zu erwerben.