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Wussten Sie schon?
Grundsätzlich gilt nach § 5 Abs. 1 StVO das nur links überholt werden darf. In bestimmten Situationen darf aber auch rechts überholt werden, solange die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Auf Beschleunigungsstreifen und im Bereich von Autobahnkreuzen, wo Breitstriche und Richtungspfeile vorhanden sind, ist es zum Beispiel erlaubt rechts schneller zu fahren als links. Ein weiteres Beispiel ist das Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften, wo mehrere Fahrstreifen markiert sind. Vor Ampeln darf ebenso rechts überholt werden, auch wenn keine Fahrstreifenmarkierung vorhanden ist. Straßenbahnen dürfen sogar nur rechts überholt werden, außer wenn die Schienen rechts verlegt sind oder es sich um eine Einbahnstraße handelt.