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Wussten Sie schon?
Prinzipiell ist es kein Problem, dass auch Gehörlose einen Führerschein erwerben. Sie werden grundsätzlich als fahrtüchtig eingestuft. Gehörlose lassen sich weniger ablenken und haben eine bessere optische Wahrnehmung. Es ist bekannt, wenn ein Sinn ausfällt, dann werden die anderen Sinne mehr ausgeprägt. Bei der Auswahl einer Fahrschule ist der Gehörlose natürlich eingeschränkt. Ausbildung und Unterricht müssen zu seinem Verständnis in der Gebärdensprache angeboten werden. Außer den üblichen Unterlagen müssen Gehörlose bzw. Schwerhörige ein ohrenärztliches Gutachten vorlegen, in dem die Gehörlosigkeit diagnostiziert wird. In diesem werden Aussagen über Hörfunktionen und Gleichgewichtsstörungen getroffen und ggf. festgelegt, dass während der Fahrt ein Hörgerät zu tragen ist. Grundsätzlich kann man sagen: "Es ist nicht einfach, aber alles nur eine Frage des Willens und der Übung".