Wussten Sie schon?
Der Führerschein der Klasse A1 kann im Alter von 16 Jahren erworben werden. Mit dem Erwerb dieses Führerscheines ist es Jugendlichen ab 16 Jahren möglich, Leichtkrafträder zu führen. Als Leichtkrafträder bezeichnet man alle Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm3 sowie einer Nennleistung von maximal 11 kW. Zu beachten ist jedoch, dass Personen unter 18 Jahren eine zulässige Höchstgeschwindigkeit ihres Leichtkraftrades von 80 km/h nicht überschreiten dürfen. Für die Führerscheinklasse A1 gibt es keine zeitlichen Befristungen. Personen mit einem Führerschein der Klasse 3 oder 4 (wenn vor dem 01.04.1980 erworben) oder der Klasse 1b (nach dem 01.04.1980 erworben) sind ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern berechtigt.