Wussten Sie schon?
Zum Erwerb des Führerscheines der Klasse A - leistungsbeschränkte Krafträder - wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Damit ist man berechtigt, Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder deren Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h liegt zu führen. Hier gilt eine beschränkte Nennleistung von maximal 25 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg. Sollte die Ausbildung auf einer entsprechend schweren Maschine durchgeführt werden oder das Alter des Führerscheinerwerbers 25 Jahre oder älter sein, erhält dieser die Fahrerlaubnis der Klasse A ohne die eben erwähnten Leistungseinschränkungen. Für diese unbefristet gültige Führerscheinklasse wird keine andere vorausgesetzt. Die Klassen A1 und M sind bei diesem Führerschein eingeschlossen.