Wussten Sie schon?
In vielen großen Städten entstehen vor Kreuzungen oft lange Staus. Da an einigen Kreuzungen Tankstellen oder Supermarkt-Parkplätze mit zwei Ausfahrten sind, werden diese oft von einigen Autofahrern als Abkürzung genutzt. Wer diese Abkürzungen nutzt verstößt jedoch gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht. Nach § 2 der StVO gilt, dass immer die Fahrbahnen zu nutzen sind. Wer jedoch an der Tankstelle oder dem Supermarkt anhält darf natürlich die Abkürzungen nutzen. Für Fahrer die bei dem Abkürzen erwischt werden kann der Verstoß teuer werden. Es drohen 40 € Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg. Sollten durch das Abkürzen noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden kann sich die Geldstrafe noch weiter erhöhen.