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Fahrschule in Schleswig-Holstein

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Fahrlehrer Ausbildung und Qualifikation

Wer in Deutschland Fahrlehrer werden möchte, der benötigt gewisse Qualifikationen um einem Schüler das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr beizubringen. Erstmal muss man mindestens 22 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Als Alternative wird auch die allgemeine Hochschulreife anerkannt. Des Weiteren muss man sich in einem geistlichen und körperlichen fitten Zustand befinden.

In der Fahrschule lernt der Fahrlehrer seinen Schülern die Verkehrsregeln.

Wichtig ist auch, dass der Fahrlehrer über gewisse persönliche Eigenschaften verfügt. Ein ärztliches Attest ist ebenso erforderlich, wie ein polizeiliches Führungszeugnis. Bei häufigen oder schwerwiegenden Verkehrsdelikten, kann einem die Ausbildung verwehrt werden. Aus diesen Vorraussetzungen lässt sich schließen, dass der Fahrlehrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen muss und mindestens 3 Jahre Erfahrung nachweisen muss.

Sind alle Vorraussetzungen erfüllt, so kann man die Ausbildung an einer staatlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte antreten. Zum Ausbildungsumfang gehört ein Praktikum in einer speziellen Ausbildungsfahrschule. Den Abschluss der Fahrlehrerausbildung markiert eine Prüfung. Die Inhalte der Ausbildung sind unter anderem: Verkehrspädagogik inklusive der Fähigkeiten des ruhigen, sachlichen Vermittelns, Verkehrsverhaltensregeln einschließlich der Gefahrenlehre, Fahrphysik, gesetzliche Vorschriften und Fahrzeugtechnik.

Zur Ausbildung gehören natürlich auch noch die Vermittlung von Lehrmethoden und der richtige Umgang mit Schülern. Ein Fahrlehrer bekommt bei seiner Ausbildung einiges an Werkzeugen mit auf den Weg, der jeder andere Lehrer in seiner Ausbildung oder seinem Studium auch mit bekommen hat. Dadurch wird deutlich, dass die Aufgaben eines Fahrlehrers nicht nur in dem perfekten Beherrschen der Verkehrsregeln oder des Fahrzeugs liegt, sondern viel mehr muss er beweisen, dass er auch schwierige Situationen im Lehrprozess meistert. Auf ruhiges und sachliches Argumentieren wird dabei besonderen Wert gelegt.

Mit dem Abschluss der Prüfung, verpflichtet sich der Fahrlehrer, auch sich  ständig weiterzubilden. Er hat die Aufgabe alle Veränderungen und Neuerungen in kurzer Zeit zu lernen und weiterzugeben. Des Weiteren muss er sich in festgeschriebenen Intervallen von 4 Jahren auf eine mehrtägige Fortbildung begeben, ansonsten wird im seine Lizenz entzogen.