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Wussten Sie schon?

Muss der Motor an Bahnübergängen ausgeschaltet werden?

An beschrankten Bahnübergängen sieht man oft ein kleines Schild, was darauf hinweist, das der Motor beim Halten abzuschalten ist. Dieses Schild muss aber vor beschrankten Bahnübergängen nicht aufgestellt werden, da nach der StVO der Motor bei längerem Halten immer ausgeschaltet werden muss. Das Ausschalten des Motors ist also an beschrankten Bahnübergängen eine Pflicht. Der Gesetzgeber will durch diese Regelung bewirken, dass der Schadstoffausstoß minimiert wird. Für Fahrzeughalter bringt das Abschalten des Motors natürlich auch den Vorteil, dass sich auch der Kraftstoffverbrauch minimiert. In neueren Fahrzeugen wird zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs eine Start-Stopp-Automatik verbaut. Ein Fahrzeug mit dieser Technik schaltet den Motor schon nach kurzer Standzeit ab und startet ihn sobald der Fahrer das Gaspedal betätigt wieder.