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Wussten Sie schon?
Eine Teilnahme an einem ASF-Seminar erfolgt nach behördlicher Aufforderung. Fahranfängern, bei denen zwei weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße oder ein schwerer Verstoß gegen die Verkehrsordnung, wie z. B. zu dichtes Auffahren mit Lichthupe auf der Autobahn, Trunkenheit am Steuer oder Vorfahrtsmissachtung, nachgewiesen werden, müssen ein ASF-Seminar absolvieren. In 4 Sitzungen mit einer Zeitdauer von mindestens 135 Min. werden die Probleme und Wege zur künftigen Vermeidung besprochen. Außerdem wird eine Beobachtungsfahrt durchgeführt. Fragen Sie in einer Fahrschule Ihrer Wahl nach, ob diese ein solches ASF-Seminar durchführt, denn nur speziell ausgebildete Fahrlehrer dürfen dieses anbieten. Beachten Sie, bei einer Nichtteilnahme nach behördlicher Aufforderung droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis.