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Die Fahrschule ist in Deutschland das einzige Medium, welches die Eigenheiten des Straßenverkehrs lehrt. Demnach gibt es bei der Führerscheinprüfung einen Theorietest und einen Praxistest.
Bevor man mit den Fahrstunden beginnen kann, müssen die grundlegenden Theoriestunden absolviert sein.
Im Theorieunterricht bekommt man einen Überblick über die Verkehrsregeln. So bestehen die Theorieeinheiten aus 14 Blöcken die alle unterschiedlichen Themen der Straßenverkehrsordnung behandeln. So werden in einem Block Vorfahrtsregeln durchgesprochen und in einem anderen Block beispielsweise die Regeln für das Berechnen des Bremsweges. Auch technische Eigenschaften des Fahrzeugs werden besprochen, allen voran die Regularien für die Haupt- und Abgasuntersuchung und die Nutzung des Warndreiecks.
Natürlich werden auch sämtliche Verkehrsschilder besprochen, die zum Teil auch in der theoretischen Prüfung abgefragt werden. Zur Führerscheinprüfung gehört ebenso der Nachweis eines Erste-Hilfe Kurses. Dieser wird nicht von der Fahrschule durchgeführt, sondern beispielsweise vom Roten Kreuz. Jedoch zählt der Nachweis zur Theorieprüfung.
Hat man die erforderlichen Theoriestunden absolviert, so geht es auf die Straße. In den ersten Stunden wird der Umgang mit dem Fahrzeug vermittelt. Entsprechend die Betätigung der Richtungsanzeiger und Lichteinrichtungen, sowie das Einkuppeln und Rückwärtsfahren. Mit ein bisschen Sicherheit werden in Basisstunden Erfahrungen gesammelt und das theoretisch Gelernte in die Praxis umgesetzt.
Jeder Fahrschüler muss zudem Sonderfahrten absolvieren. Diese finden zum Teil nachts statt und auf der Autobahn, da diese Situationen besondere Gefahren darstellen. Die praktische Fahrprüfung schließt den Praxisteil und damit den gesamten Führerschein ab. Es muss nämlich immer erst der theoretische Teil erfolgreich abgeschlossen werden, bevor die praktische Prüfung gemacht werden darf. Beide Prüfungen können jedoch am gleichen Tag stattfinden.