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Wussten Sie schon?
Bei diesen Führerscheinklassen muss der Erwerber mindestens 21 Jahre alt sein. Hiermit können alle Kraftfahrzeuge geführt werden, die keine Krafträder sind und außer dem Fahrersitz über mehr als 8 Sitzplätze zur Personenbeförderung verfügen. Beim Kleinbus sind die Sitzplätze auf maximal 16 beschränkt. Der Bus mit Anhänger betrifft Kraftfahrzeuge der Klasse D, deren Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg überschreitet. Der Führerschein wird für jeweils 5 Jahre erteilt und verlängert sich, wenn qualifizierende Nachweise über Gesundheitszustand, Belastbarkeit und Sehvermögen durch den Bewerber vorgelegt werden. In jeder Führerscheinklasse ist der Besitz eines Führerscheines der Klasse B Voraussetzung.