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Wer benötigt einen Führerschein?

Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug bewegen möchte, der braucht einen Führerschein. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten Ländern dieser Erde. Als Kraftfahrzeug gilt jedes Fahrzeug, welches über einen Motor angetrieben wird. Ein motorbetriebenes Fahrrad ist dementsprechend auch ein Kraftfahrzeug. Natürlich können nicht alle Fortbewegungsmittel einfach mit einem Motor ausgestattet werden und dann auf öffentlichen Straßen fahren. Jedes Kraftfahrzeug braucht eine anerkannte Zulassung und ein Nummernschild.

 Der Autoschlüssel liegt vor der Fahrschule für den Fahrschüler bereit.

Als Führer des Kraftfahrzeuges muss man also gewisse Kenntnisse nachweisen, dies tut man mit dem Führerschein. Die Fahrschule vermittelt diese Kenntnisse und Fähigkeiten. In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, dadurch wird gewährt, dass man für jeden Fahrzeugtyp einen speziellen Führerschein machen muss. Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob man ein Mofa fährt oder einen LKW mit mehreren Tonnen.

Der meist gemachte Führerschein ist der Führerschein der Klasse B. Die Klasse B befähigt zum Fahren eines Automobils bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, eines Motorrades bis 45 km/h und einer Landmaschine. Als Führerscheinbesitzer der Klasse B darf man auch kleine Transporter fahren oder LKWs die im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts liegen. Als Zusatz für den Führerschein der Klasse B, gibt es die Klasse BE. Dieses erlaubt es, Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht zufahren. Bei der Klasse B gilt: 3,5 Tonnen Fahrzeuggewicht + 750 Kilogramm Anhänger. Wer beispielsweise einen Pferdeanhänger oder einen Wohnwagen ziehen will, der braucht in aller Regel den Führerschein der Klasse BE.

Für Lastkraftfahrer gibt es eine ähnliche Abstufung. Die Klassen C1 und C1E gelten für LKWs von 3,5 bis 7,5 Tonnen respektive 3,5 bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 750 Kilogramm. Aber Achtung: bei der Klasse C1E darf die Gesamtmasse des Gespanns nicht größer als 12 Tonnen sein. Die Klassen C und CE haben keine Gewichtsbeschränkung, sowohl bei der Zugmaschine als auch beim Anhänger nicht.

Busfahrer haben die Klassen D1 und D1E, hier geht es nicht nach Gewicht, sondern nach Fahrgastplätzen. So haben die Busse dieser Klasse 8 bis 16 Sitzplätze und die gewohnte Anhängerregelung. Eine unbeschränkte Sitzplatzanzahl besitzen die Klassen D und DE.

Beim Motorrad gibt es eine andere Einteilung, hier geht es nach Maschinenstärke und nach Alter des Fahrers. Ab 15 Jahren, darf man einen Mofa-Führerschein machen (max. 25 km/h), ab 16 Jahren die Klasse M (max. 45 km/h) sowie die die Klasse M1 (max. 125ccm, 80 km/h), ab 18 Jahren die Klasse A (max. 25 KW) und abschließend die Klasse A1 ab 25 Jahren oder zweijähriger Erfahrung der Klasse A. In der Klasse A1 sind die Maschinen unbeschränkt.
Die Klassen A, B, und M können in jeder herkömmlichen Fahrschule erworben werden. Bus oder LKW Führerscheine gibt es nur in speziellen Fahrschulen.

Mindestalter zum Erwerb

Der Traum vom eigenen Kraftfahrzeug schwebt vielen Jugendlichen im Kopf herum. Der Traum vom eigenen Auto sowieso. Die Fahrschulen vermitteln ab 15 Jahren den ersten Führerschein. Mit 15 Jahren darf man den Mofa-Führerschein machen, damit die Jugendlichen nicht überfordert sind, sind die Maschinen auf 25 Kilometer pro Stunde limitiert.

Ab 16 Jahren kann man dann eine Klasse weitergehen und einen ersten Motorradführerschein machen. Mit jetzt immerhin 45 Kilometern pro Stunde ist man kein Hindernis im Straßenverkehr mehr. Ab 18 Jahren geht dann der Traum endlich in Erfüllung. Es stehen einem alle Türen offen. Mit Ausnahme des Motorradführerscheins A1.

Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse A ist 18 Jahre.

Mit dem Führerschein der Klasse A darf man ab 18 Motorräder mit maximal 25 KW bewegen. Mit zweijähriger Erfahrung kann man den Führerschein der Klasse A1 machen und unbegrenzte Maschinen fahren.

Die Fahrschulen ermöglichen 18-jährigen Jugendlichen etwa ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag, den Beginn des Führerscheins. Somit kann man im Idealfall seinen Führerschein am 18. Geburtstag von der Führerscheinstelle abholen. Über die Formalitäten klären aber die Fahrschulen vor Ort auf, denn auch sie müssen sich an gesetzliche Richtlinien halten.

Beim begleitenden Fahren ab 17 gibt es auch gewisse Auflagen, über die die Fahrschule informiert. Die Ausbildung des Fahrschülers ist aber identisch mit dem Unterricht der normal Lernenden. Wichtig ist auch, dass die Fahrschulen gezielt auf die Gefahren des Straßenverkehrs eingehen. Die höchste Unfalldichte liegt nun mal im Bereich von 18 bis 25 Jahren. Aus diesem Grund wird auch die Möglichkeit ein unbeschränktes Motorrad zu fahren, erst ab 25 Jahren gewährt (oder nach zweijähriger Erfahrung mit einer begrenzten Maschine). Diese Regelung soll das Leben des Motorradfahrers schützen.

Ob es Sinn macht, mit 15 Jahren auf ein Mofa umzusatteln, anstatt lieber das Fahrrad zu benutzen, bleibt jedem selbst überlassen. Vorteil ist aber, dass die zweijährige Probezeit ab diesem Zeitpunkt startet. Mit 18 Jahren hätte man dann keine Probezeit mehr.